Rechtliche Informationen zu den Tarifen (Sternchentexte) ↓
Neukunde ist, wer nicht in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in der jeweiligen Sparte von rhenag mit Energie versorgt wurde.
** Der Ökostrom von rhenag ist Ökostrom aus 100 % Wasserkraft. Weitere Informationen finden Sie in unseren Downloads unter dem Stichwort: Strom / Stromkennzeichnung.
*** Die eingeschränkte Preisgarantie im Strom gilt für den angegebenen Zeitraum (Preisgarantiezeitraum) und umfasst die Preisbestandteile Beschaffungs- und Vertriebskosten. Die anderen Preisbestandteile Umsatzsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgaben, Netzentgelte, Entgelt für Messstellenbetrieb inkl. Messung, Umlagen und Aufschläge nach § 12 Abs. 1 EnFG, Umlage nach § 18 AbLaV und § 19 StromNEV-Umlage sind nicht fest vereinbart. rhenag nimmt Preisänderungen nach Ziffer 3.3 ff. der AGB vor. Details zu der eingeschränkten Preisgarantie entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2. der AGB, zu finden in unseren Downloads unter dem Stichwort: Strom / Rechtliches.
**** Der 100 € Bonus wird nur bei einem Vertragsabschluss von stromSMART12 und ab einem Verbrauch von 2.000 kWh gewährt. rhenag zahlt den Sofortbonus 1 Monat nach Beginn der Belieferung einmalig aus. Sofern der Kunde die Zahlungsart „SEPA-Lastschrift“ gewählt hat, überweist rhenag den Sofortbonus auf das im Auftrag zu diesem Zweck angegebene Konto. Hat der Kunde die Zahlungsart „Überweisung“ gewählt, so ist er verpflichtet für die Überweisung des Sofortbonus eine Kontoverbindung mitzuteilen. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht.
Damit wir Sie persönlich und individuell beraten können, möchten wir Sie zudem gerne über aktuelle und künftige Angebote und Produkte der rhenag aus den Bereichen Energiebelieferung, Energieerzeugung, Energieeffizienz, Elektromobilität, sonstiger energienaher Dienstleistungen oder Services sowie Telefon und Internet informieren und sie zu Marktforschungszwecken, d. h. Befragung zu Servicequalität, zu Produkten aus den o. g. Bereichen sowie zu neuen Produktideen der rhenag kontaktieren.
