Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen
zur Wärmelösung?
Sie haben Fragen rund um unser Pacht-Angebot für Gas-Brennwert-Heizungen? Dann sie Sie hier genau richtig! Wir haben die wichtigsten Fragen gesammelt, die Sie interessieren könnten und die andere Nutzer vor Ihnen bereits gestellt haben.
Ich habe mich für eine Wärmelösung der rhenag entschieden. Wie lange dauert es nach der
Antragsstellung, bis ich von der rhenag einen positiven Bescheid bekomme?
In der Regel erhalten Sie von uns bereits nach wenigen Tagen eine positive Rückmeldung.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Wärmeangebot der rhenag nutzen zu können?
Voraussetzungen sind, dass …
- Sie in einem Ein- bzw. Zweifamilienhaus oder in einer Eigentumswohnung mit separater Heizung leben
- ein Erdgas-Hausanschluss für den Anschluss der Gasbrennwertanlage vorhanden oder möglich ist
ODER - ein geeigneter Stromanschluss für die Wärmepumpe vorhanden oder möglich ist
- ein geeignetes Wärmeverteilsystem (z.B. Rohrleitungen und Heizkörper bzw. Fußbodenheizung) vorhanden ist
- bei Gas-Brennwertkessel ein Schornstein geeignet zur Montage eines Abgassystems in der Nähe des Montageortes der Heizungsanlage vorhanden ist
- ein geeigneter Aufstellungsort für die neue Heizungsanlage vorhanden ist
Bei mir kann kein Erdgas-Anschluss realisiert werden, kann ich dennoch das Angebot nutzen?
In diesem Fall ist der Einsatz eines Gas-Brennwertkessels nicht möglich. Alternativ kann der Einsatz einer Wärmepumpe geprüft werden.
Welche Heizungsanlagen kann ich austauschen lassen?
Alle Heizungsanlagen in Eigentumswohnungen und Ein- bzw. Zweifamilienhäusern, in denen der Einsatz eines Gas-Brennwertgeräts oder einer Wärmepumpe möglich ist.
Kann ich eine der genannten Wärmelösungen auch in meinem Mehrfamilienhaus einsetzen?
Nein, das ist derzeit nicht möglich. Das Angebot richtet sich allein an Eigentümer von selbstgenutzten Ein- bzw. Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen.
Kann ich die Gas-Brennwertheizung oder die Wärmepumpe auch beim Neubau installieren lassen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings nur, wenn der Einbau der Heizung nicht in den Händen eines Bauträgers liegt.
Sind die Wärmelösungen an eine bestimmte Heizungsart gebunden?
Ja. Das Angebot kann nur in Verbindung mit einem neuen Gas-Brennwertkessel oder einer Luft-Wasser-Wärmepumpe abgeschlossen werden.
Unsere Wärmelösungen sind gezielt darauf ausgelegt den Heizungstausch hin zu hocheffizienten Gas-Brennwertgeräten oder Wärmepumpen zu initiieren.
Ich habe einen alten Ölkessel kann auch ich dennoch rhenag Hauswärme-Kunde werden?
Selbstverständlich.
Für die Gas-Brennwertheizung müssen Sie vorher dafür sorgen, dass Ihr Haus für den Einsatz von Gas-Brennwertkesseln einen Gasanschluss erhält. Dafür beauftragen Sie Ihren Ortsnetzbetreiber (i.d.R. die örtlichen Stadtwerke) mit der Erstellung des Anschlusses.
Für den Einsatz einer Wärmepumpe ist der Strom-Hausanschluss durch einen Elektrofachmann zu prüfen.
Danach können Sie den Handwerker Ihres Vertrauens auswählen und rhenag Hauswärme-
Kunde werden.
Wie setzt sich die Pacht für die zukünftige Wärmeversorgung zusammen?
Für Ihre neue Heizung zahlen Sie lediglich einen monatlichen Pachtzins.
Der Pachtzins enthält den Finanzierungsanteil sowie die Anteile für Wartung und Betrieb.
Muss ich, um rhenag-Hauswärmekunde zu werden, zwingend auch einen Strom- oder Gasliefervertrag mit der rhenag abschließen?
Nein. In der Wahl Ihres Energielieferanten sind Sie frei.
Übernimmt rhenag auch die Kosten für den Gas-Hausanschluss?
Nein. Den Gas-Hausanschluss beantragen und bezahlen Sie direkt bei Ihrem Ortsnetzbetreiber (i.d.R. die örtlichen Stadtwerke).
Eine Gas-Brennwertheizung kann nur bei vorhandenem Gashausanschluss realisiert werden.
Gehört die Kaminsanierung mit zum Auftrag?
Eine komplette Sanierung Ihres Kamins ist nicht erforderlich. Die Abgasführung gehört zum Gasbrennwertkessel dazu und wird lediglich in den bestehenden Kamin eingezogen.
Wenn ich mich für eine Wärmelösung der rhenag entscheide, kann ich mir den Handwerker/Heizungsinstallateur selbst aussuchen?
Natürlich. Die Auswahl der Handwerker obliegt allein dem Kunden. Selbstverständlich können Sie gerne auch unser Tochterunternehmen, die "Heizungs- und Sanitärbau WIJA GmbH“, beauftragen.
Kann ich den Gerätehersteller frei wählen?
Als rhenag Hauswärme-Kunde haben Sie die Möglichkeit, Gerätehersteller, die im BDH (Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e.V.) organisiert sind, frei zu wählen. Die meisten namhaften Hersteller für Wärmeerzeugungsanlagen gehören dem BDH an. Ihr Fachhandwerker berät Sie hierzu natürlich gern.
Wer beauftragt den Schornsteinfeger bei Gas-Brennwertgeräten?
Für die erste Abnahme Ihrer neuen Anlage beauftragt die rhenag den zuständigen Schornsteinfeger. Die Kosten dafür übernimmt rhenag. In den folgenden Vertragsjahren kommt der Schornsteinfeger in den üblichen, regelmäßigen Abständen zu Ihnen. Die Bezahlung erfolgt weiterhin über rhenag.
Gibt es eine maximale Investitionssumme (für die Heizungsanlage)?
Nein, es gibt keine Maximalsumme. Sie wählen Ihr individuelles Angebot für die neue Erdgas-Brennwertheizung oder Wärmepumpe aus und bestimmen damit Ihren Pachtzins.
Erhalte ich Fördermittel, Zuschüsse, oder günstige Darlehen?
rhenag nimmt keine Fördergelder in Anspruch. Ob Sie als Pächter Fördergelder erhalten ist im Einzelfall zu prüfen.
Der Vertrag endet nach zehn Jahren. Was passiert dann?
Nach zehn Jahren können Sie die Anlage zu einem festen Wert in Höhe von 10% der ursprünglichen Investitionskosten erwerben. Die Anlage geht dann in Ihr Eigentum über. Sie müssen sich anschließend eigenständig um die Wartung und Reparaturen kümmern. Sollten Sie die Anlage nicht zum Restwert erwerben, baut rhenag die Anlage wieder aus.
Wie lange dauert der Austausch der Anlage?
Der Austausch der Anlage dauert in der Regel 1-2 Arbeitstage.
Kann ich Einstellungen an der Anlage selbst verändern?
Natürlich können Sie die Anlage nach Ihrem Bedarf einstellen und regeln. Mit der Inbetriebnahme erklärt Ihnen Ihr Heizungsinstallateur die Bedienung der Anlage. Er überreicht Ihnen auch die Bedienungsanleitung des Herstellers, die sämtliche Angaben zu Einstellmöglichkeiten enthält.
Kann ich meine neue Anlage mit oder ohne Warmwasserspeicher installieren lassen?
Ob Sie sich für ein Heizsystem mit Warmwasserspeicher oder ohne entscheiden, liegt ganz allein bei Ihnen. Das für Sie geeignete Konzept stimmen Sie mit Ihrem Installateur ab.
Kann ich mit der Hauswärmelösung gleichzeitig oder später auch eine thermische Solaranlage installieren lassen?
Generell ist die Installation einer thermischen Solaranlage natürlich möglich, eine technische Umsetzbarkeit besprechen Sie bitte mit Ihrem Installateur. Eine direkte Einbindung in das rhenag Hauswärme-Paket ist möglich. Die nachträgliche Installation einer Solaranlage bedarf aus betriebswirtschaftlichen und technischen Gründen der Abstimmung. Hierzu lassen Sie sich bitte ein separates Angebot von ihrem Fachhandwerker erstellen. Beauftragung und Bezahlung erfolgt direkt über Sie als Auftraggeber.
Darf ich meinen Kaminofen weiterhin nutzen?
Ihren Kaminofen dürfen Sie weiterhin nutzen, wann und wie Sie es wünschen. Der Fachhandwerker sollte sich aber im Vorfeld mit dem Schornsteinfeger abstimmen. Die Schornsteinfegerkosten für Ihren Kaminofen tragen Sie selbst.
Wer trägt die Kosten, die für Wartungs- und Servicearbeiten anfallen?
Die Kosten für Wartungs- und Servicearbeiten sind mit dem Pachtzins abgedeckt.
Wer führt Wartungs- und die Servicearbeiten aus?
Die Wartungs- und die Servicearbeiten führt der Handwerker, der den Einbau Ihrer Heizung betreut hat durch. Dafür wird er jeweils von rhenag beauftragt. Sollte er jedoch dieses nicht wollen, wird rhenag ihre Tochtergesellschaft Wija GmbH hiermit beauftragen. Die Kosten für Wartungs- und Servicearbeiten sind bereits im Pachtzins enthalten.
Wen muss ich bei einer Störung anrufen?
Ihr zuständiger Fachhandwerker nennt Ihnen eine Notrufnummer, unter der er nach Feierabend, an Wochenenden und an Feiertagen für Sie erreichbar ist. Ihren Vertragspartner rhenag erreichen Sie innerhalb der geschäftsüblichen Öffnungszeiten unter der Rufnummer 02241-107 271.
Wie lange dauert es, bis eine Störung behoben wird?
Sollte es zu einer Störung an Ihrer Heizungsanlage kommen, werden die Erstmaßnahmen so schnell wie möglich eingeleitet. Die Störungsbeseitigung ist von der Verfügbarkeit von Ersatzteilen abhängig, die von Ihrem Fachhandwerker geliefert und eingebaut werden.
Muss ich den Handwerker bei einer Störung sofort bezahlen?
Nein, Sie müssen den Handwerker nicht bezahlen. Die Bezahlung gehört zum Hauswärme Pacht Gesamt-Paket der rhenag.
Was passiert, wenn die Anlage während der zehnjährigen Vertragsfrist einen Totalschaden erleidet und nicht mehr zu reparieren ist?
Defekte Anlagen, die nicht mehr zu reparieren sind, werden selbstverständlich im Zuge einer Instandsetzung getauscht. An der Kostensituation und der Vertragslaufzeit ändert sich für Sie dadurch nichts.
Kann ich den Energieanbieter während der Vertragslaufzeit wechseln?
Ja, das ist möglich. Sie können den Lieferanten frei wählen.
Achten Sie im Zusammenhang mit Ihrem Energieliefervertrag unbedingt auch auf Rabatt-Angebote für Hauswärmekunden bei der rhenag.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich das Haus verkaufe?
Der neue Hausbesitzer übernimmt Ihren Vertrag und führt ihn bis zum Ende der zehnjährigen Laufzeit fort.
Muss die Anlage im Grundbuch vermerkt werden?
Nein. Ein Eintrag im Grundbuch ist nicht erforderlich.
Wie umweltfreundlich ist das Heizen mit meiner neuen Heizungsanlage?
Die Gas-Brennwertheizungen und Wärmepumpen gehören zu den energieeffizientesten Heiztechniken, die derzeit auf dem Markt sind. Gegenüber einem alten Heizsystem wird der CO2-Ausstoß deutlich gesenkt.
Werden die Altgeräte nach der Demontage umweltgerecht entsorgt?
Ja, alle Geräte, die ausgetauscht bzw. ersetzt werden, werden umweltgerecht von Ihrem Fachhandwerker entsorgt.
Ihr Widerrufsrecht: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen gegenüber rhenag Rheinische Energie AG, Kundenservice, Bachstraße 3, 53721 Siegburg oder per Telefon unter 0800 87 43 624 oder per E-Mail unter kundenservice@rhenag.de mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. rhenag Rheinische Energie AG wird Sie in diesem Falle über den jeweiligen Kommunikationsweg nicht mehr zu Werbe- und Marktforschungszwecken kontaktieren.
Datenschutz:
Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig. Wir schützen Ihre Daten und bitten entsprechend den aktuell datenschutzrechtlichen Gesetzen und Verordnungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stets um Ihre Einwilligung, sofern diese erforderlich ist.
Weitere Informationen zum Umgang von rhenag Rheinische Energie AG mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie unter https://www.rhenag.de/datenschutz.html.
Gar kein Problem! Denn rhenag bietet Ihnen beide Wärmelösungen.
*Der monatliche Servicebetrag errechnet sich aus den von uns übernommenen Anschaffungskosten für die neue Gas-Brennwerttherme bzw. Wärmepumpe und dem damit verbundenen Rundum-Sorglos-Paket. Je nach Höhe der Anschaffungskosten variiert der monatliche Servicebetrag. Hinzu kommen die Kosten für den Energieverbrauch.