Kurz erklärt: Intelligentes Messsystem (iMS) nachrüsten
So kommen Sie an das notwendige iMS
Für den Einbau und die Konfiguration eines intelligenten Messsystems (iMS) ist der Messstellenbetreiber zuständig. Die Beantragung können Sie in wenigen Schritten ganz einfach selbst vornehmen.
Wer ist mein Messstellenbetreiber?
In der Regel ist Ihr Stromnetzbetreiber auch Ihr Messstellenbetreiber. Sie finden ihn auf Ihrer Strom-Jahresabrechnung. In unserem Stammgebiet sind folgende Netzbetreiber und grundzuständige Messstellenbetreiber:
- Westnetz: Rhein-Sieg Kreis (rechtsrheinisch)
- Energienetze Mittelrhein: Westerwaldkreis
- EAM Netz: Kreis Altenkirchen (Westerwald)
- Bad Honnef AG: Bad Honnef
Beauftragung des Einbaus eines intelligenten Messsystems
Wählen Sie nachfolgend Ihren Messstellenbetreiber aus – wir führen Sie direkt auf die passende Antragsstrecke.
Hinweis: Anschlussnutzern bzw. Anschlussnehmern bleibt es unter den Voraussetzungen nach § 5 bzw. § 6 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) unbenommen, ein iMS bei einem wettbewerblichen Messtellenbetreiber zu beantragen.
Sobald das intelligente Messsystem bei Ihnen installiert und konfiguriert ist, können Sie den dynamischen Tarif einfach und bequem über unsere Webseite abschließen.